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Was ist OGD? - FAQ

Generelles

Was sind Open Government Data, kurz OGD?

Open Government Data (oder offene Behördendaten) sind jene Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, die der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll es möglichst geringe Zugangsbeschränkungen geben, d. h. die Daten werden in offenen Formaten (keine proprietäre Software nötig) und kostenlos bereitgestellt. Um die Nutzung zu vereinfachen, sollen die Daten maschinenlesbar sein. Eine genaue Definition des Begriffs und eine Umschreibung des Konzepts finden Sie in der  Open Government Strategie Schweiz 2014-2018.

Welche Daten eignen sich als Open Government Data?

Nicht alle Daten, die in der öffentlichen Verwaltung produziert und verarbeitet werden, können zur freien Nutzung veröffentlicht zu werden. Unterliegen Daten folgenden Einschränkungen, kommen sie für eine Publikation als ODG nicht in Frage:

  • Datenschutz (bspw. personenbezogene Daten)
  • Amtsgeheimnis
  • Laufende Geschäfte, Notizen
  • Übergeordnetes öffentliches Interesse (bspw. Staatsschutz)
  • Informationsschutz (bspw. als intern klassifizierte Daten)
  • Urheberrecht
Wann werden Daten zu OGD?

Damit Daten als OGD veröffentlicht werden können, müssen sie in offener maschinenlesbarer Form vorliegen und ohne Einschränkungen frei weiterverwendet werden können.

Gemäss der Sunlight Foundation sollen sie folgende zehn Prinzipien erfüllen (vgl. Open-Government-Data-Grundlagestudie Schweiz 2013.pdf, S. 30-31):

  • Vollständigkeit:
    • Behördendaten sind so vollständig wie möglich zu publizieren. Soweit es die Regelungen zum Datenschutz zulassen, wird dadurch transparent, welche Daten die Verwaltung in bestimmten Bereichen erstellt und gespeichert hat.
  • Primärquellen:
    • Offene Behördendaten sollten direkt aus ihren ursprünglichen Quellen veröffentlicht und mit Informationen zur Erstellung und Pflege der Daten ergänzt werden. Dies erlaubt es Dritten, nachzuvollziehen, woher die Daten stammen und wie sie entstanden sind.
  • Zeitliche Nähe: 
    • Behördendaten sollten nach ihrer Entstehung so rasch wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei ist denjenigen Daten Priorität einzuräumen, deren Nutzwert zeitabhängig ist. Aktualisierungen in Echtzeit erhöhen den Nutzwert, den die Öffentlichkeit aus den Daten gewinnen kann.
  • Leichter physischer und elektronischer Zugang:
    • Der Zugriff auf die Datensätze ist sowohl infrastrukturell als auch elektronisch so einfach wie möglich zu gestalten. Der Zugang zu den Daten sollte weder den Besuch spezieller Räumlichkeiten noch das Ausfüllen spezieller Formulare oder den Einsatz spezieller browserbasierter Technologien voraussetzen. Datensammlungen sollten leichter auffindbar sein und als Einheit heruntergeladen werden können. Applikationsschnittstellen (API) erhöhen die technische Nutzbarkeit der Daten zusätzlich.
  • Maschinenlesbarkeit:
    • Die Maschinenlesbarkeit der Daten erlaubt ihre Einbindung in Softwareanwendungen. Die Verwendung offener und weit verbreiteter Datenformate sowie ergänzende Informationen zu Struktur und Anwendung dieser Formate erhöhen die Nutzbarkeit der Daten.
  • Diskriminierungsfreiheit: 
    • Der Zugriff auf die Daten sollte ohne persönliche Einschränkungen (z.B. durch Mitgliedschaft in einer Organisation), zeitliche Restriktionen, Angaben zur eigenen Identität (durch Registrierung) oder Begründungen für den Zugriff möglich sein. Auch der Zwang zur Nutzung bestimmter Softwareapplikationen für den Zugang zu den Daten ist eine Form von Diskriminierung.
  • Verwendung offener Standards: 
    • Die Verwendung von offenen Formaten erleichtert die Nutzung der Daten für eine grosse Anzahl Anwender. Offene Standards erlauben es, mit verschiedensten Programmen auf die Daten zuzugreifen, ohne dass dazu Lizenzgebühren an einzelne Softwarehersteller bezahlt werden müssen.
  • Lizenzierung: 
    • Restriktive Lizenzen stellen ein Hindernis für die Nutzung von Daten dar. Verwaltungsdaten sollten als Arbeitsergebnisse von Behörden und damit als öffentliches Gut gekennzeichnet und ohne Einschränkungen nutzbar sein. 
  • Dauerhaftigkeit: 
    • Offene Verwaltungsdaten sollten permanent auffindbar und verfügbar sein. Änderungen, Aktualisierungen und Löschungen sind mit Versionsangabe nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Archivierung der Daten ist zu gewährleisten.
  • Nutzungskosten:
    • Die Bereitstellung von Behördendaten gegen Entgelt behindert die Weiterverwendung dieser Daten. Ein Grossteil der Daten der öffentlichen Hand wird unabhängig von späteren Nutzungsgebühren erstellt. Die Erhebung von Gebühren schränkt die Gruppe der Nutzer ein und behindert den Einsatz der Daten zu wirtschaftlichen Zwecken.

Publikation von OGD im Kanton Thurgau

In welchen nationalen Rahmen ist die Veröffentlichung von Thurgauer OGD eingebettet?

Auf nationaler Ebene werden seit 2014 Behördendaten veröffentlicht, und zwar auf der Grundlage der OGD-Strategie Schweiz 2014-2018. In dieser Strategie legt der Bundesrat die Ziele für OGD fest und bestimmt das weitere Vorgehen für die Bundesverwaltung hinsichtlich der Veröffentlichung von Behördendaten. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden festgeschrieben. Dafür wurde eine nationale Plattform – opendata.swiss– geschaffen, auf welcher die Bundesverwaltung wie auch Kantone und Gemeinden Behördendaten veröffentlichen können.
Mit der OGD-Strategie 2019-2023 bekräftigt der Bundesrat sein Vorhaben, Open Government Data zu fördern. Hauptziel ist, dass ab 2020 alle von Bundesstellen publizierten Daten als offene, frei und maschinell verfügbare Verwaltungsdaten freigegeben werden. Weiter legt die Strategie fest, dass der Bund die Kantone und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, ihre Behördendaten als OGD zu publizieren.
Anfangs 2024 trat das EMBAG und damit das drin erstmals rechtlich verankerte Prinzip Open by Default in Kraft. Der Masterplan Open Government Data 2024-2027  unterstützt die Umsetzung des Artikels zu OGD im EMBAG und bekräftigt die Stossrichtungen der OGD-Strategie. 
 

Wer entscheidet, welche Daten des Kantons Thurgau publiziert werden?

Grundsätzlich entscheiden die kantonalen Ämter, welche Daten publiziert werden. Bei der Prüfung, welche Daten sich für die Freigabe als OGD eignen, werden sie durch die OGD-Koordinationsstelle unterstützt. Die Schlussprüfung und Freigabe der Daten erfolgt durch den OGD-Ausschuss, dem - beisitzend - auch der Datenschutzbeauftragte angehört (siehe Über uns).
 

Warum veröffentlicht der Kanton Thurgau OGD?

Die kantonale Verwaltung Thurgau produziert und verarbeitet grosse Mengen an Daten, die für die Öffentlichkeit nur zu einem kleinen Teil zugänglich oder frei nutzbar sind.
Der Thurgauer Regierungsrat hat 2016 beschlossen, schrittweise geeignete Daten aus der Verwaltung zu veröffentlichen (Medienmitteilung vom 1. September 2016). Die Daten sollen Innovationen insbesondere in der Wirtschaft und Wissenschaft fördern, aber auch Transparenz gegenüber der Bevölkerung und Partizipation dieser verbessern.
 

Wo werden Thurgauer Open Government Data publiziert?

OGD des Kantons Thurgau sind über das Thurgauer Open-Data-Portal sowie die OGD-Plattform des Bundes – opendata.swiss – verfügbar. Es sind auch direkte Links auf den jeweiligen Internetseiten der kantonalen Ämter verfügbar, die auf die nationale Plattform resp. zu den Thurgauer OGD führen. Eine Übersicht über die Themenbereiche, für welche OGD verfügbar sind, finden sich auch im Datenkatalog auf OGD-Webseite.

Welche Datensätze sind verfügbar?

Auf dem Thurgauer Datenportal data.tg.ch stehen über 250 Datensätze (Stand September 2022) aus verschiedenen Themenbereichen zum direkten Download oder via API zur Verfügung . Geodaten können als WMS- und WFS-Service bezogen werden. Das Datenangebot wird laufend ausgebaut und aktualisiert. 

Hinweis: Publiziert werden grundsätzlich nur jene Daten, bei denen die Kantonale Verwaltung Thurgau auch Datenherr ist. Bundesdaten, die auch Thurgauer Daten enthalten, werden nicht von der Kantonalen Verwaltung freigegeben. Für deren Publikation als OGD sind die entsprechenden Bundesämtern zuständig. Ausnahme bilden verschiedene Datentabellen aus dem Bereich der öffentlichen Statistik zu den Themenbereichen Beschäftigung, Wohnungen und Sozialhilfe.

In welchen Formaten liegen die Daten vor?

Die Daten liegen zum direkten Download in maschinenlesbaren Formaten wie CSV oder JSON zur Verfügung. Ausserdem können die Daten via API genutzt werden. Geodaten können als WMS - oder WFS- Dienste bezogen werden. Anleitungen zur Benutzung von WMS- und WFS-Diensten sowie zur Nutzung der API mittels der Software R finden Sie in unserem Blog.

An wen wende ich mich bei Fragen, Anregungen und Feedbacks rund um Thurgauer OGD?

Für Fragen, Anregungen, Feedbacks oder die Meldung von Problemen wenden Sie sich direkt an die OGD-Koordinationsstelle, entweder direkt per E-Mail oder via Kontaktformular.

Datennutzung, Anwendung

Welche Tools für die Datennutzung stehen zur Verfügung?

Tools und Ressourcen zur Datennutzung sollen nach und nach auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden. Anleitungen zur Benutzung von WMS- und WFS-Diensten sowie zur Nutzung der API mittels der Software R finden Sie in unserem Blog. Viele Hinweise zum Umgang mit und der Weiterverwendung von Open Data sind zudem im Wiki von Opendata.ch verfügbar.

Kann ich die Daten frei nutzen?

Die Thurgauer OGD können sowohl kommerziell wie nicht-kommerziell (weiter-)verwendet werden. Es soll lediglich angegeben werden, woher die Rohdaten ursprünglich stammen (Quellenangabe).
 

Kann durch OGD der Datenschutz verletzt werden?

Es werden nur solche Daten veröffentlicht, die den Datenschutz nicht verletzen.

Entstehen für die Datennutzer Kosten?

Die als OGD veröffentlichten Daten sind frei und kostenlos verfügbar.
 

Wo kann ich auf OGD basierende Anwendungen melden?

Anwendungen, die auf Basis von Thurgauer OGD entwickelt wurden, können entweder via Kontaktformular oder per Email an ogdNULL@tg.ch gemeldet werden.
 

Weitere Informationen

Wo finde ich weitere Informationen über OGD?
Welche weiteren Angebote von öffentlichen Behördendaten gibt es in der Schweiz?

Die Bundesverwaltung sowie einige Kantone und Städte veröffentlichen ebenfalls OGD, welche auf dem Portal des Bundes opendata.swiss verfügbar sind.

Weitere kantonale und kommunale Daten finden sich auf opendata.swiss.

Nebst staatlichen Verwaltungen stellen auch immer mehr Bundes- oder bundesnahe Betriebe ihre Daten zur freien Verwendung öffentlich zur Verfügung:

Wo finde ich weitere Informationen über die Veröffentlichung von Behördendaten auf internationaler Ebene?
Wo finde ich mehr Informationen zur Open Data Community und Datenjournalismus?